Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verlassen sich auf technische Schutzmaßnahmen wie Firewalls, Virenscanner und regelmäßige Updates. Doch die Erfahrung zeigt: Kein System ist absolut sicher. Früher oder später kann ein Angriff, ein technischer Fehler oder ein menschliches Versagen dazu führen, dass die IT stillsteht
Datenschutz und Informationssicherheit werden in der Praxis oft verwechselt oder gar gleichgesetzt.
Häufig stellt sich die Frage, ob Mitarbeitende verpflichtet werden dürfen, ihre Kameras einzuschalten, und welche datenschutzrechtlichen Anforderungen bei Aufzeichnungen zu beachten sind.
SOC 2 (Systems and Organization Controls – Type 2) ist keine gesetzliche Pflicht, sondern ein Prüfstandard und Vertrauensnachweis
Die Videoüberwachung durch Unternehmen ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1, Nr. 2 DSGVO, da auch Beschäftigte, Kunden und Servicepartner identifizierbar sind.