In der anwaltlichen Praxis werden Mandatsunterlagen häufig per E Mail übermittelt. Technisch ist dabei in vielen Kanzleien zumindest eine Transportverschlüsselung auf Übertragungsebene üblich, typischerweise mittels TLS zwischen den beteiligten Mailservern. Ob dies datenschutzrechtlich und berufsrechtlich genügt, ist keine rein technische Frage, sondern eine Frage des angemessenen Schutzniveaus im konkreten Risiko.
Viele Unternehmen setzen ihre Beschäftigten regelmäßig im Außendienst ein oder stellen diese für Dienstfahrten, Poolfahrzeuge oder fest zugewiesene Firmenfahrzeuge frei. Dennoch wird die gesetzliche Pflicht, regelmäßig zu überprüfen, ob die Mitarbeitenden über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen, häufig unterschätzt. Spätestens bei Prüfungen der Berufsgenossenschaft oder nach einem Verkehrsunfall zeigt sich, wie hoch das zivilrechtliche, strafrechtliche und versicherungsrechtliche Risiko für Arbeitgeber ist.
In vielen Unternehmen stellt sich regelmäßig die Frage, wie zu verfahren ist, wenn Kundinnen oder Kunden eine Einwilligung zur Speicherung ihrer Daten nicht erteilen möchten, der eigentliche Kaufvertrag jedoch bereits rechtswirksam abgeschlossen wurde. Ein aktueller Fall aus der Praxis zeigt, wie die datenschutzrechtliche Bewertung nach der DSGVO vorzunehmen ist und welche Handlungsspielräume bestehen.
Die Erfüllung von Auskunftsansprüchen nach Art. 15 DSGVO gehört zu den aufwendigsten Aufgaben im Datenschutzmanagement. Besonders Unternehmen mit einer hohen Zahl an Betroffenenanfragen sehen sich häufig mit erheblichem administrativem Aufwand konfrontiert.
Die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO zählt zu den zentralen, zugleich aber komplexesten Konzepten des europäischen Datenschutzrechts.
Die Digitalisierung bietet enorme Chancen – sie bringt aber auch eine Vielzahl an neuen Herausforderungen mit sich. Unternehmen stehen heute vor der Aufgabe, ihre Daten zu schützen, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig innovative Technologien wie Künstliche Intelligenz sinnvoll zu integrieren.
Informationssicherheit gilt in vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) noch immer als Thema für Großkonzerne. Dabei ist der Schutz sensibler Daten längst zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor geworden. Ob Kundeninformationen, Entwicklungsunterlagen oder Lieferantendaten – wer Daten verliert, verliert Vertrauen. Die internationale Norm ISO/IEC 27001 bietet dafür einen praxisbewährten Rahmen, der sich auch für kleinere Unternehmen effizient umsetzen lässt.
Unsere digitale Sicherheit beruht heute auf Verfahren, die Daten durch mathematische Probleme schützen – etwa der Faktorisierung großer Zahlen oder der Berechnung diskreter Logarithmen. Diese Verfahren gelten bislang als sicher, weil sie für herkömmliche Computer praktisch unlösbar sind. Doch das ändert sich mit dem Aufkommen der Quantencomputer.
Die meisten Cyberangriffe beginnen nicht mit einer technischen Schwachstelle, sondern mit einem Menschen. Ob durch eine unbedachte E-Mail, einen Klick auf einen falschen Link oder die Preisgabe vertraulicher Informationen – über 80 Prozent aller Sicherheitsvorfälle lassen sich auf menschliches Fehlverhalten zurückführen.
Cloud-Lösungen gehören heute zum Alltag kleiner und mittlerer Unternehmen. Ob Datensicherung, E-Mail-Hosting oder Buchhaltungssoftware – die Cloud verspricht Flexibilität, Skalierbarkeit und Kostenersparnis. Doch gerade diese Vorteile führen häufig dazu, dass Sicherheitsaspekte in den Hintergrund treten.