Was passiert eigentlich, wenn die EU von einem Tag auf den anderen keinen Zugriff mehr auf zentrale US-Internetdienste hat.
Diese Frage wird seit Jahren diskutiert, inzwischen kommt sie im Mainstream an und erreicht endlich dort die Aufmerksamkeit, wo sie hingehört, in die strategische Steuerung von Organisationen.
Denn es geht längst nicht mehr nur um Datenschutz oder einzelne Rechtsakte, sondern um Resilienz, Handlungsfähigkeit und die bewusste Steuerung kritischer Abhängigkeiten.
Cloud Infrastrukturen, E-Mail-Systeme, Kollaborationstools, Identitätsdienste, Sicherheitsplattformen, Zahlungsdienste. Ein großer Teil der digitalen Wertschöpfung in Europa hängt direkt oder indirekt von US-Anbietern ab, rechtlich, technisch und operativ. Spätestens seit den wiederkehrenden Diskussionen um Cloud Act, Schrems II, geopolitische Spannungen und digitale Souveränität ist klar, dass das kein theoretisches Gedankenspiel mehr ist, sondern ein realistisches Risikoszenario.
Die eigentliche Frage ist daher nicht, ob ein solcher Bruch eintritt, sondern wie vorbereitet Organisationen darauf sind.
Gibt es einen Plan B?
Die meisten denken bei Datenschutz an Bußgelder und Bürokratie. Spätestens bei Firmenverkäufen zeigt sich jedoch sehr schnell, dass Datenschutz ein echter Wertfaktor ist. In jeder Due Diligence stellt die Käuferseite dieselbe Kernfrage: Sind personenbezogene Daten sauber dokumentiert, rechtssicher verarbeitet und technisch beherrschbar. Wenn nicht, sinkt der Unternehmenswert, und zwar nicht aus Prinzip, sondern aus kalkulierbaren Risikoüberlegungen.
In der anwaltlichen Praxis werden Mandatsunterlagen häufig per E Mail übermittelt. Technisch ist dabei in vielen Kanzleien zumindest eine Transportverschlüsselung auf Übertragungsebene üblich, typischerweise mittels TLS zwischen den beteiligten Mailservern. Ob dies datenschutzrechtlich und berufsrechtlich genügt, ist keine rein technische Frage, sondern eine Frage des angemessenen Schutzniveaus im konkreten Risiko.
Viele Unternehmen setzen ihre Beschäftigten regelmäßig im Außendienst ein oder stellen diese für Dienstfahrten, Poolfahrzeuge oder fest zugewiesene Firmenfahrzeuge frei. Dennoch wird die gesetzliche Pflicht, regelmäßig zu überprüfen, ob die Mitarbeitenden über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen, häufig unterschätzt. Spätestens bei Prüfungen der Berufsgenossenschaft oder nach einem Verkehrsunfall zeigt sich, wie hoch das zivilrechtliche, strafrechtliche und versicherungsrechtliche Risiko für Arbeitgeber ist.
In vielen Unternehmen stellt sich regelmäßig die Frage, wie zu verfahren ist, wenn Kundinnen oder Kunden eine Einwilligung zur Speicherung ihrer Daten nicht erteilen möchten, der eigentliche Kaufvertrag jedoch bereits rechtswirksam abgeschlossen wurde. Ein aktueller Fall aus der Praxis zeigt, wie die datenschutzrechtliche Bewertung nach der DSGVO vorzunehmen ist und welche Handlungsspielräume bestehen.
Die Erfüllung von Auskunftsansprüchen nach Art. 15 DSGVO gehört zu den aufwendigsten Aufgaben im Datenschutzmanagement. Besonders Unternehmen mit einer hohen Zahl an Betroffenenanfragen sehen sich häufig mit erheblichem administrativem Aufwand konfrontiert.
Die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO zählt zu den zentralen, zugleich aber komplexesten Konzepten des europäischen Datenschutzrechts.
Die Digitalisierung bietet enorme Chancen – sie bringt aber auch eine Vielzahl an neuen Herausforderungen mit sich. Unternehmen stehen heute vor der Aufgabe, ihre Daten zu schützen, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig innovative Technologien wie Künstliche Intelligenz sinnvoll zu integrieren.
Informationssicherheit gilt in vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) noch immer als Thema für Großkonzerne. Dabei ist der Schutz sensibler Daten längst zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor geworden. Ob Kundeninformationen, Entwicklungsunterlagen oder Lieferantendaten – wer Daten verliert, verliert Vertrauen. Die internationale Norm ISO/IEC 27001 bietet dafür einen praxisbewährten Rahmen, der sich auch für kleinere Unternehmen effizient umsetzen lässt.
Unsere digitale Sicherheit beruht heute auf Verfahren, die Daten durch mathematische Probleme schützen – etwa der Faktorisierung großer Zahlen oder der Berechnung diskreter Logarithmen. Diese Verfahren gelten bislang als sicher, weil sie für herkömmliche Computer praktisch unlösbar sind. Doch das ändert sich mit dem Aufkommen der Quantencomputer.