Die Erfüllung von Auskunftsansprüchen nach Art. 15 DSGVO gehört zu den aufwendigsten Aufgaben im Datenschutzmanagement. Besonders Unternehmen mit einer hohen Zahl an Betroffenenanfragen sehen sich häufig mit erheblichem administrativem Aufwand konfrontiert.
Die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO zählt zu den zentralen, zugleich aber komplexesten Konzepten des europäischen Datenschutzrechts.
Die Digitalisierung bietet enorme Chancen – sie bringt aber auch eine Vielzahl an neuen Herausforderungen mit sich. Unternehmen stehen heute vor der Aufgabe, ihre Daten zu schützen, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig innovative Technologien wie Künstliche Intelligenz sinnvoll zu integrieren.
Informationssicherheit gilt in vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) noch immer als Thema für Großkonzerne. Dabei ist der Schutz sensibler Daten längst zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor geworden. Ob Kundeninformationen, Entwicklungsunterlagen oder Lieferantendaten – wer Daten verliert, verliert Vertrauen. Die internationale Norm ISO/IEC 27001 bietet dafür einen praxisbewährten Rahmen, der sich auch für kleinere Unternehmen effizient umsetzen lässt.
Unsere digitale Sicherheit beruht heute auf Verfahren, die Daten durch mathematische Probleme schützen – etwa der Faktorisierung großer Zahlen oder der Berechnung diskreter Logarithmen. Diese Verfahren gelten bislang als sicher, weil sie für herkömmliche Computer praktisch unlösbar sind. Doch das ändert sich mit dem Aufkommen der Quantencomputer.
Die meisten Cyberangriffe beginnen nicht mit einer technischen Schwachstelle, sondern mit einem Menschen. Ob durch eine unbedachte E-Mail, einen Klick auf einen falschen Link oder die Preisgabe vertraulicher Informationen – über 80 Prozent aller Sicherheitsvorfälle lassen sich auf menschliches Fehlverhalten zurückführen.
Cloud-Lösungen gehören heute zum Alltag kleiner und mittlerer Unternehmen. Ob Datensicherung, E-Mail-Hosting oder Buchhaltungssoftware – die Cloud verspricht Flexibilität, Skalierbarkeit und Kostenersparnis. Doch gerade diese Vorteile führen häufig dazu, dass Sicherheitsaspekte in den Hintergrund treten.
Ab 2025 tritt eine neue Phase der europäischen Cybersicherheitsgesetzgebung in Kraft. Mit dem Cyber Resilience Act (CRA) und der NIS-2-Richtlinie verschärft die Europäische Union die Anforderungen an Unternehmen deutlich – auch an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Viele Unternehmen verlassen sich noch immer auf das klassische Sicherheitsprinzip: Wer sich einmal erfolgreich anmeldet, darf sich im gesamten System frei bewegen. Doch in Zeiten von Cloud-Diensten, Homeoffice und mobilen Endgeräten ist dieses Modell nicht mehr zeitgemäß.
Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verlassen sich auf technische Schutzmaßnahmen wie Firewalls, Virenscanner und regelmäßige Updates. Doch die Erfahrung zeigt: Kein System ist absolut sicher. Früher oder später kann ein Angriff, ein technischer Fehler oder ein menschliches Versagen dazu führen, dass die IT stillsteht