Digitale Souveränität oder anders gesagt „PLAN B“

Was passiert eigentlich, wenn die EU von einem Tag auf den anderen keinen Zugriff mehr auf zentrale US-Internetdienste hat.
Diese Frage wird seit Jahren diskutiert, inzwischen kommt sie im Mainstream an und erreicht endlich dort die Aufmerksamkeit, wo sie hingehört, in die strategische Steuerung von Organisationen.
Denn es geht längst nicht mehr nur um Datenschutz oder einzelne Rechtsakte, sondern um Resilienz, Handlungsfähigkeit und die bewusste Steuerung kritischer Abhängigkeiten.
Cloud Infrastrukturen, E-Mail-Systeme, Kollaborationstools, Identitätsdienste, Sicherheitsplattformen, Zahlungsdienste. Ein großer Teil der digitalen Wertschöpfung in Europa hängt direkt oder indirekt von US-Anbietern ab, rechtlich, technisch und operativ. Spätestens seit den wiederkehrenden Diskussionen um Cloud Act, Schrems II, geopolitische Spannungen und digitale Souveränität ist klar, dass das kein theoretisches Gedankenspiel mehr ist, sondern ein realistisches Risikoszenario.
Die eigentliche Frage ist daher nicht, ob ein solcher Bruch eintritt, sondern wie vorbereitet Organisationen darauf sind.
Gibt es einen Plan B?

Wenn Löschkonzepte scheitern, dann wird Datenhistorie zum „Deal Risiko“

Die meisten denken bei Datenschutz an Bußgelder und Bürokratie. Spätestens bei Firmenverkäufen zeigt sich jedoch sehr schnell, dass Datenschutz ein echter Wertfaktor ist. In jeder Due Diligence stellt die Käuferseite dieselbe Kernfrage: Sind personenbezogene Daten sauber dokumentiert, rechtssicher verarbeitet und technisch beherrschbar. Wenn nicht, sinkt der Unternehmenswert, und zwar nicht aus Prinzip, sondern aus kalkulierbaren Risikoüberlegungen.

Die zwei Seiten von KI

Diese Überschrift, dass jede Sache zwei Seiten hat, wirkt bei Künstlicher Intelligenz weniger wie eine Floskel als wie eine methodische Warnung.

Wer heute über KI spricht, gerät schnell in eine Einbahnstraße:

Entweder dominiert die Erzählung vom Produktivitätssprung, von effizienteren Prozessen und neuen Geschäftsmodellen, oder es überwiegt die Sorge vor Kontrollverlust, Betrug, Rechtsverletzungen und sozialer Spaltung. In der Praxis sind beide Perspektiven gleichzeitig zutreffend, und genau darin liegt die Herausforderung. KI ist kein einzelnes Werkzeug, das man einführt oder ablehnt, sondern eine technische Infrastruktur, die Entscheidungen, Informationen, Kommunikation und Wertschöpfung verschiebt. Damit verändert sie auch die Risikolandschaft in Datenschutz und Informationssicherheit.

Ist eine Transportverschlüsselung bei Rechtsanwälten ausreichend?

In der anwaltlichen Praxis werden Mandatsunterlagen häufig per E Mail übermittelt. Technisch ist dabei in vielen Kanzleien zumindest eine Transportverschlüsselung auf Übertragungsebene üblich, typischerweise mittels TLS zwischen den beteiligten Mailservern. Ob dies datenschutzrechtlich und berufsrechtlich genügt, ist keine rein technische Frage, sondern eine Frage des angemessenen Schutzniveaus im konkreten Risiko.

Einwilligung verweigert – darf der Verkäufer trotzdem liefern?

In vielen Unternehmen stellt sich regelmäßig die Frage, wie zu verfahren ist, wenn Kundinnen oder Kunden eine Einwilligung zur Speicherung ihrer Daten nicht erteilen möchten, der eigentliche Kaufvertrag jedoch bereits rechtswirksam abgeschlossen wurde. Ein aktueller Fall aus der Praxis zeigt, wie die datenschutzrechtliche Bewertung nach der DSGVO vorzunehmen ist und welche Handlungsspielräume bestehen.

Änderungen November 2025: EU plant umfassende Vereinfachungen bei Cookies, Daten und KI

Die Europäische Kommission hat angekündigt, die über Jahre gewachsene digitale Regulierung der EU deutlich zu verschlanken. Im Mittelpunkt stehen Vereinfachungen im Datenschutzrecht, in der Cybersicherheit und bei Regeln zur Künstlichen Intelligenz.