Die meisten Cyberangriffe beginnen nicht mit einer technischen Schwachstelle, sondern mit einem Menschen. Ob durch eine unbedachte E-Mail, einen Klick auf einen falschen Link oder die Preisgabe vertraulicher Informationen – über 80 Prozent aller Sicherheitsvorfälle lassen sich auf menschliches Fehlverhalten zurückführen.
Cloud-Lösungen gehören heute zum Alltag kleiner und mittlerer Unternehmen. Ob Datensicherung, E-Mail-Hosting oder Buchhaltungssoftware – die Cloud verspricht Flexibilität, Skalierbarkeit und Kostenersparnis. Doch gerade diese Vorteile führen häufig dazu, dass Sicherheitsaspekte in den Hintergrund treten.
Ab 2025 tritt eine neue Phase der europäischen Cybersicherheitsgesetzgebung in Kraft. Mit dem Cyber Resilience Act (CRA) und der NIS-2-Richtlinie verschärft die Europäische Union die Anforderungen an Unternehmen deutlich – auch an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Viele Unternehmen verlassen sich noch immer auf das klassische Sicherheitsprinzip: Wer sich einmal erfolgreich anmeldet, darf sich im gesamten System frei bewegen. Doch in Zeiten von Cloud-Diensten, Homeoffice und mobilen Endgeräten ist dieses Modell nicht mehr zeitgemäß.
Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verlassen sich auf technische Schutzmaßnahmen wie Firewalls, Virenscanner und regelmäßige Updates. Doch die Erfahrung zeigt: Kein System ist absolut sicher. Früher oder später kann ein Angriff, ein technischer Fehler oder ein menschliches Versagen dazu führen, dass die IT stillsteht
Datenschutz und Informationssicherheit werden in der Praxis oft verwechselt oder gar gleichgesetzt.
Häufig stellt sich die Frage, ob Mitarbeitende verpflichtet werden dürfen, ihre Kameras einzuschalten, und welche datenschutzrechtlichen Anforderungen bei Aufzeichnungen zu beachten sind.
SOC 2 (Systems and Organization Controls – Type 2) ist keine gesetzliche Pflicht, sondern ein Prüfstandard und Vertrauensnachweis
Die Videoüberwachung durch Unternehmen ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1, Nr. 2 DSGVO, da auch Beschäftigte, Kunden und Servicepartner identifizierbar sind.