Datenschutz und Informationssicherheit werden in der Praxis oft verwechselt oder gar gleichgesetzt.
Häufig stellt sich die Frage, ob Mitarbeitende verpflichtet werden dürfen, ihre Kameras einzuschalten, und welche datenschutzrechtlichen Anforderungen bei Aufzeichnungen zu beachten sind.
SOC 2 (Systems and Organization Controls – Type 2) ist keine gesetzliche Pflicht, sondern ein Prüfstandard und Vertrauensnachweis
Die Videoüberwachung durch Unternehmen ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1, Nr. 2 DSGVO, da auch Beschäftigte, Kunden und Servicepartner identifizierbar sind.