2. Sechs häufige Fehler bei der Eröffnung eines Onlineshops
2.1 Unvollständige rechtliche Pflichtinformationen
Häufig fehlen oder sind fehlerhaft:
- Impressum
- Datenschutzerklärung
- Widerrufsbelehrung
- Muster-Widerrufsformular
- elektronische Widerrufsfunktion („Vertrag widerrufen“) nach § 356a BGB, Pflicht seit dem 19.06.2026
- Versand- und Zahlungsinformationen
- Informationen zur Mängelhaftung
- Produktsicherheitsangaben bei Waren, etwa Hersteller, Kennzeichnung und Warnhinweise (Art. 19 der Verordnung (EU) 2023/988, seit dem 13.12.2024)
Bei Angeboten an Verbraucher sind außerdem die Barrierefreiheitsanforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zu beachten, die seit dem 28.06.2025 gelten; Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Umgekehrt sollte ein noch vorhandener Link auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung entfernt werden, da diese Plattform und die Linkpflicht seit dem 20.07.2025 entfallen sind (Verordnung (EU) 2024/3228).
2.2 Fehlerhafte Preisangaben
Typische Probleme sind:
- fehlender Gesamtpreis
- unklare Versandkosten
- fehlender Hinweis auf enthaltene Umsatzsteuer
- falsche Grundpreise
- Zusatzkosten, die erst spät angezeigt werden
Maßgeblich ist die Preisangabenverordnung (PAngV), insbesondere § 3 (Gesamtpreis), § 4 (Grundpreis) und § 6 (zusätzliche Angaben im Fernabsatz wie Umsatzsteuer und Versandkosten).
2.3 Fehlerhafter Bestellprozess
Der Verbraucher muss vor Abgabe der Bestellung die wesentlichen Informationen erkennen können. Besonders fehleranfällig sind:
- unklare Beschriftung der Bestellschaltfläche: Nach § 312j Abs. 3 BGB muss sie mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleich eindeutigen Formulierung beschriftet sein, sonst kommt kein Vertrag zustande (§ 312j Abs. 4 BGB)
- voreingestellte Zusatzleistungen, die nach § 312a Abs. 3 BGB nicht wirksam vereinbart werden
- fehlende Bestellübersicht
- fehlende Korrekturmöglichkeiten
- unklare Vertragsbestätigung
2.4 Unzureichende technische Sicherheit
Hierzu gehören:
- veraltete Shopsoftware
- unsichere Erweiterungen
- schwache Administratorpasswörter
- fehlende Mehrfaktor-Authentisierung
- unverschlüsselte Datenübertragung
- fehlende oder nicht getestete Backups
2.5 Unzulässiges Tracking
Analyse-, Marketing- oder Retargetingdienste werden teilweise bereits vor einer Einwilligung geladen. Dies kann sowohl gegen § 25 TDDDG als auch gegen datenschutzrechtliche Anforderungen verstoßen.
2.6 Unzureichende organisatorische Planung
Ein Onlineshop scheitert nicht nur an Technik oder Recht. Häufig unterschätzt werden:
- Warenbestand
- Retouren
- Kundenservice
- Lieferzeiten
- steuerliche Anforderungen
- laufende Aktualisierung
- Sicherheitsüberwachung
- Verantwortlichkeiten im Unternehmen
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 312a, 312j und 356a. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
- Noerr. (2026). Umsetzungsgesetz zum Widerrufsbutton veröffentlicht. https://www.noerr.com/de/insights/umsetzungsgesetz-zum-widerrufsbutton-veroeffentlicht
- Preisangabenverordnung (PAngV). https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/
- Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj
- Verordnung (EU) 2024/3228 zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 (OS-Plattform). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/3228/oj
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/
Autor: Dr. Stefan Spörrer, LL.M.
Erstveröffentlichung auf mgmsys.de am 14.06.2026. Redaktionell freigegeben durch Dr. Informationssicherheit am 29.10.2026.Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
