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Datenschutz

2. Sechs häufige Fehler bei der Eröffnung eines Onlineshops

2 Min. LesezeitRechtsstand: 10/2026 · Aktualisiert: 10/2026

2.1 Unvollständige rechtliche Pflichtinformationen

Häufig fehlen oder sind fehlerhaft:

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Widerrufsbelehrung
  • Muster-Widerrufsformular
  • elektronische Widerrufsfunktion („Vertrag widerrufen“) nach § 356a BGB, Pflicht seit dem 19.06.2026
  • Versand- und Zahlungsinformationen
  • Informationen zur Mängelhaftung
  • Produktsicherheitsangaben bei Waren, etwa Hersteller, Kennzeichnung und Warnhinweise (Art. 19 der Verordnung (EU) 2023/988, seit dem 13.12.2024)

Bei Angeboten an Verbraucher sind außerdem die Barrierefreiheitsanforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zu beachten, die seit dem 28.06.2025 gelten; Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Umgekehrt sollte ein noch vorhandener Link auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung entfernt werden, da diese Plattform und die Linkpflicht seit dem 20.07.2025 entfallen sind (Verordnung (EU) 2024/3228).

2.2 Fehlerhafte Preisangaben

Typische Probleme sind:

  • fehlender Gesamtpreis
  • unklare Versandkosten
  • fehlender Hinweis auf enthaltene Umsatzsteuer
  • falsche Grundpreise
  • Zusatzkosten, die erst spät angezeigt werden

Maßgeblich ist die Preisangabenverordnung (PAngV), insbesondere § 3 (Gesamtpreis), § 4 (Grundpreis) und § 6 (zusätzliche Angaben im Fernabsatz wie Umsatzsteuer und Versandkosten).

2.3 Fehlerhafter Bestellprozess

Der Verbraucher muss vor Abgabe der Bestellung die wesentlichen Informationen erkennen können. Besonders fehleranfällig sind:

  • unklare Beschriftung der Bestellschaltfläche: Nach § 312j Abs. 3 BGB muss sie mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleich eindeutigen Formulierung beschriftet sein, sonst kommt kein Vertrag zustande (§ 312j Abs. 4 BGB)
  • voreingestellte Zusatzleistungen, die nach § 312a Abs. 3 BGB nicht wirksam vereinbart werden
  • fehlende Bestellübersicht
  • fehlende Korrekturmöglichkeiten
  • unklare Vertragsbestätigung

2.4 Unzureichende technische Sicherheit

Hierzu gehören:

  • veraltete Shopsoftware
  • unsichere Erweiterungen
  • schwache Administratorpasswörter
  • fehlende Mehrfaktor-Authentisierung
  • unverschlüsselte Datenübertragung
  • fehlende oder nicht getestete Backups

2.5 Unzulässiges Tracking

Analyse-, Marketing- oder Retargetingdienste werden teilweise bereits vor einer Einwilligung geladen. Dies kann sowohl gegen § 25 TDDDG als auch gegen datenschutzrechtliche Anforderungen verstoßen.

2.6 Unzureichende organisatorische Planung

Ein Onlineshop scheitert nicht nur an Technik oder Recht. Häufig unterschätzt werden:

  • Warenbestand
  • Retouren
  • Kundenservice
  • Lieferzeiten
  • steuerliche Anforderungen
  • laufende Aktualisierung
  • Sicherheitsüberwachung
  • Verantwortlichkeiten im Unternehmen

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 312a, 312j und 356a. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
  2. Noerr. (2026). Umsetzungsgesetz zum Widerrufsbutton veröffentlicht. https://www.noerr.com/de/insights/umsetzungsgesetz-zum-widerrufsbutton-veroeffentlicht
  3. Preisangabenverordnung (PAngV). https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/
  4. Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj
  5. Verordnung (EU) 2024/3228 zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 (OS-Plattform). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/3228/oj
  6. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/

Autor: Dr. Stefan Spörrer, LL.M.

Erstveröffentlichung auf mgmsys.de am 14.06.2026. Redaktionell freigegeben durch Dr. Informationssicherheit am 29.10.2026.Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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