Willkommen bei DSBextern
Ihre Experten für Datenschutz und Informationssicherheit
Ihre Vorteile einer Beauftragung
Datenschutz- und IT-Kompetenz
Unsere Datenschutzbeauftragten und Berater weisen hohe Qualifikationen in den Bereichen Recht, Wirtschaft und Informationssicherheit auf. Zusätzliche Kenntnisse im Bereich Datenschutz ermöglichen eine Betreuung auf höchstem Niveau.
Bundesweit tätig
Wir beraten Kunden unterschiedlichster Branchen in ganz Deutschland. Zahlreiche Unternehmen, Kanzleien, Arztpraxen und weitere Kunden vertrauen uns.
Individuelle Beratung
Jede Branche hat spezifische datenschutzrechtliche Anforderungen. Durch unsere langjährige Erfahrung können wir auch Ihre Wünsche abdecken.
Unsere Datenschutz-Tools
Wir bieten unseren Kunden für jede Situation die passenden Tools.
Unser Datenschutzmanagementsystem
Mit unserem DSMS haben Sie stets den Überblick über Ihren Datenschutz.
Unsere Referenzen
Unternehmen
Industrie
Kanzleien
Praxen & Apotheken
Behörden
Dienstleistungspakete & Preise
Datenschutz Basic
Der ideale Grundschutz für Ihr Unternehmen
- ✔Benennung eines Datenschutzbeauftragten, inkl. Benennungsurkunde
- ✔Voller Zugang zu Datenschutz-Tools
- ✔Uneingeschränkte Nutzung des Datenschutzmanagementsystems
- ✔Zusätzliche Tätigkeiten gg. Gebühr
Datenschutz Pro
Perfekt, wenn Sie zusätzliche Beratung wünschen
- ✔Benennung eines Datenschutzbeauftragten, inkl. Benennungsurkunde
- ✔Voller Zugang zu Datenschutz-Tools
- ✔Uneingeschränkte Nutzung des Datenschutzmanagementsystems
- ✔Individuelle Beratung
- ✔Weitere Tätigkeiten bis 6 Stunden p.a.
Datenschutz Premium
Der optimale Rundumschutz für alle Situationen
- ✔Benennung eines Datenschutzbeauftragten, inkl. Benennungsurkunde
- ✔Voller Zugang zu Datenschutz-Tools
- ✔Uneingeschränkte Nutzung des Datenschutzmanagementsystems
- ✔Individuelle Beratung
- ✔Jährliches Datenschutzaudit
- ✔Schulung/Auffrischung online einmal pro Jahr
- ✔Weitere Tätigkeiten bis 12 Stunden p.a.
Weitere Tätigkeiten und Beratungen über das Zeitbudget hinaus werden separat abgerechnet.
Das finale Angebot hängt auch von der Anzahl der Mitarbeiter und Anzahl der Betriebsstätten ab.
Häufige Fragen zum Datenschutzbeauftragten
Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
Die Voraussetzungen, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss, finden sich in § 38 BDSG.
Hier ist vorgesehen, dass eine Benennung in Unternehmen, die
- in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen
- oder Verarbeitungen vor[nehmen], die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Verordnung (EU) 679/2016 unterliegen
- oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen, können Sie uns gerne Ansprechen.
Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?
Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus Art. 39 Abs. 1 DSGVO und umfassen folgende Punkte:
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten
- Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen
- Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen
Welche Voraussetzungen sollte ein Datenschutzbeauftragter mitbringen?
Zum Beauftragten für den Datenschutz darf gem. § 4f Abs. 2 BDSG nur bestellt werden, wer als Person die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Somit muss der Datenschutzbeauftragte einerseits ein Mindestmaß an einschlägigen Rechtskenntnissen vorweisen können, andererseits muss er auch technisches Wissen haben, welches u.a. die eingesetzten Datenverarbeitungsanlagen betrifft. Sinnvoll sind schließlich auch kaufmännische Kenntnisse. Idealerweise soll der Datenschutzbeauftragte somit rechtliches, technisches und kaufmännisches Wissen aufweisen.